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   BFH, 17.10.1958 - V 5/58 U   

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https://dejure.org/1958,770
BFH, 17.10.1958 - V 5/58 U (https://dejure.org/1958,770)
BFH, Entscheidung vom 17.10.1958 - V 5/58 U (https://dejure.org/1958,770)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 1958 - V 5/58 U (https://dejure.org/1958,770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Zubilligung eines ermäßigten Steuersatzes nach Umsatzsteuergesetzes (UStG) für Magnesit-Lieferungen der Steuerpflichtigen im Großhandel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 67, 529
  • DB 1958, 1344
  • BStBl III 1958, 475
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.01.1955 - V 198/54 U

    Wirtschaftliche Betrachtung im Umsatzsteuerrecht - Miete und anschließender Kauf

    Auszug aus BFH, 17.10.1958 - V 5/58 U
    Diese Rechtsprechung war aber stets bestrebt, nicht etwa mit Hilfe einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die bürgerlich-rechtliche Gestaltung völlig beiseite zu schieben, sondern hat deren wirtschaftliche Bedeutung zu erfassen gesucht, wie mit Deutlichkeit z.B. aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs V 198/54 U vom 27. Januar 1955 (Bundessteuerblatt - BStBl - 1955 III S. 94, Slg. Bd. 60 S. 241) hervorgeht.
  • BFH, 07.05.1953 - V 61/52 U

    Beanspruchung einer Ausfuhrhändlervergütung

    Auszug aus BFH, 17.10.1958 - V 5/58 U
    Schließlich hat die Vorentscheidung auch mit Recht eine maßgebliche Beeinflussung des Arbeitsvorganges durch die Stpfl. mit der Wirkung, daß ihr die Bearbeitungsmaßnahmen zuzurechnen wären, entsprechend dem Urteil V 61/52 U vom 7. Mai 1953 (BStBl 1953 III S. 204, Slg. Bd. 57 S. 532) verneint; denn der Umstand, daß die Stpfl. den eingeführten Magnesit unmittelbar bei verschiedenen Mahlwerken, je nach Standort der Abnehmer einlagern ließ, stellt noch keine Beeinflussung des Arbeitsvorgangs dar, für den die Stpfl. auch kein Risiko übernahm.
  • BFH, 13.12.1955 - V 107/55 U

    Zurechnung steuerlich schädlicher Bearbeitungsmaßnahmen bei Gestellung von

    Auszug aus BFH, 17.10.1958 - V 5/58 U
    Auch das Urteil des erkennenden Senats V 107/55 U vom 13. Dezember 1955 (BStBl 1956 III S. 218, 219, Slg. Bd. 63 S. 59), das vom Finanzamt für seine Auffassung angeführt wird, betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • BFH, 12.05.1955 - V 85/54 U

    Inanspruchnahme der Großhandelsvergünstigung durch einen Kraftwagenhändler -

    Auszug aus BFH, 17.10.1958 - V 5/58 U
    Hierfür ist das oben angeführte Urteil des Reichsfinanzhofs vom 12. August 1927, dem auch der erkennende Senat gefolgt ist, ein typischer Fall (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs V 85/54 U vom 12. Mai 1955, BStBl 1955 III S. 215, Slg. Bd. 61 S. 47).
  • BFH, 06.03.1952 - IV 329/51 S

    Lohnsteuerpflichtigkeit eines Zuschusses zur Förderung des Wohnungsbaus -

    Auszug aus BFH, 17.10.1958 - V 5/58 U
    Da sich die Vertragsteile im Streitfall an die von ihnen gewählte Rechtsform tatsächlich auch gehalten haben, muß es bei dem von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz verbleiben, daß es dem Stpfl. in der Regel freisteht, sein Verhalten so einzurichten, daß es zu einer möglichst geringen steuerlichen Belastung führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 329/51 S vom 6. März 1952, BStBl 1952 III S. 114, Slg. Bd. 56 S. 286).
  • RFH, 12.08.1927 - V A 348/27
    Auszug aus BFH, 17.10.1958 - V 5/58 U
    Es ist der Rb. zuzugeben, daß der Reichsfinanzhof die Aufspaltung eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs in eine Werklieferung und in eine Werkleistung in ständiger Rechtsprechung abgelehnt hat (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V A 348/27 vom 12. August 1927, Slg. Bd. 22 S. 22, Reichssteuerblatt - RStBl - 1927 S. 207).
  • RFH, 19.11.1926 - V A 558/26
    Auszug aus BFH, 17.10.1958 - V 5/58 U
    Anderseits hat aber auch schon der Reichsfinanzhof ausgeführt, daß bei einer Personenverschiedenheit zwischen dem Lieferer und dem Vollbringer der Arbeit, hier des Mahlens, von einem wirtschaftlich einheitlichen Gesamtvorgang nicht die Rede sein könne, vielmehr wäre dann die Lieferung und die Leistung wie rechtlich so auch wirtschaftlich und damit steuerlich getrennt zu betrachten (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V A 558/26 vom 19. November 1926, Slg. Bd. 20 S. 103, 104 unten).
  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist es umsatzsteuerlich unzulässig, einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang in eine Lieferung eines noch nicht fertiggestellten Gegenstands und in dessen anschließende Fertigstellung (Bearbeitung) für den Abnehmer aufzuspalten (BFH-Urteile V 85/54 U vom 12. Mai 1955, BFH 61, 47, BStBl III 1955, 215; V 5/58 U vom 17. Oktober 1958, BFH 67, 529, BStBl III 1958, 475; V 162/58 U vom 9. März 1961, BFH 72, 734, BStBl III 1961, 267; V 169/63 vom 20. Oktober 1966, BFH 87, 283, BStBl III 1967, 159; V R 105/69 vom 12. Dezember 1969, BFH 98, 220, BStBl II 1970, 362).
  • BFH, 26.10.1989 - V R 25/84

    Friseurleistungen einer Friseurfachschule dienen nicht unmittelbar dem Schulzweck

    Dies kann selbst dann gelten, wenn - etwa auf seiten des Lieferers - ein weiterer Vertragspartner eingeschaltet und eine (einheitliche) Werklieferung zivilrechtlich in einen Kaufvertrag und einen Werkvertrag aufgespalten wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Oktober 1958 V 5/58 U, BFHE 67, 529, BStBl III 1958, 475; vom 20. Oktober 1966 V 169/63, BFHE 87, 283, BStBl III 1967, 159).
  • BFH, 17.07.1969 - V 204/65

    Verkaufsagent - Verkauf von Tankanlagen - Mitwirkung des Werkunternehmers -

    Die Steuerpflichtige verweist schließlich auf das Urteil des BFH V 5/58 U vom 17. Oktober 1958, BFH 67, 529, BStBl III 1958, 475, wonach bei Personenverschiedenheit zwischen dem Lieferer und dem Ausführenden der Arbeit von einem wirtschaftlich einheitlichen Gesamtvorgang nicht die Rede sein könne und in einem solchen Falle Lieferung und sonstige Leistung rechtlich und wirtschaftlich und damit auch steuerlich getrennt zu betrachten seien.
  • BFH, 31.01.1963 - V 157/60 U

    Steuerfreiheit für Entgelte aus Großhandelslieferungen mit Eisenschrott

    Der Senat hat aber die bürgerlich-rechtliche Gestaltung nicht völlig beiseite geschoben, sondern hat ihre wirtschaftliche Bedeutung zu erfassen gesucht (vgl. insbesondere das Urteil des Bundesfinanzhofs V 5/58 U vom 17. Oktober 1958, BStBl 1958 III S. 475, Slg. Bd. 67 S. 529).
  • BFH, 27.10.1966 - V 19/64

    Umsatzsteuerrechtliche Teilung eines Geschäfts in Vermittlungsleistung und

    Es werde deshalb kein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang unzulässigerweise in eine Lieferung und eine Werkleistung aufgespalten, sondern es bestehe Personenverschiedenheit zwischen dem Lieferer und dem die Leistung ausführenden Unternehmer (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 5/58 U vom 17. Oktober 1958, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 67 S. 529 - BFH 67, 529 -, BStBl III 1958, 475).
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